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Wer kann das gemietete Material nutzen?

Das gemietete Material darf nur von qualifizierten Personen verwendet werden, die im Vertrag vorgesehen sind und gegebenenfalls über die erforderlichen Zertifikate verfügen, wie z. B. die für die Verwendung bestimmter Geräte erforderlichen Genehmigungen.

Kann ich als Privatperson Material mieten?

Ja, Loxam bietet auch Privatpersonen die Möglichkeit, Material zu mieten. Einige Geräte sind jedoch Fachleuten vorbehalten und auf der Website entsprechend gekennzeichnet.

Kann ich eine Agentur besuchen, um das Material vor der Miete zu sehen?

Absolut. Unsere Agenturen stehen allen offen: Sie können vorbeikommen, um die Modelle zu entdecken, alle Ihre Fragen zu stellen und sogar eine kleine Vorführung zu erhalten.

Um Zeit zu sparen, finden Sie hier das Verzeichnis der Loxam-Agenturen wo ein Berater Sie empfangen und Ihnen bei der Auswahl des am besten geeigneten Equipments für Ihre Bedürfnisse helfen wird.

Kann ich während der Mietdauer zusätzliche Geräte zu meinem Vertrag hinzufügen?

Ja, es ist durchaus möglich, Ihren ursprünglichen Vertrag zu ergänzen.

Je nach Verfügbarkeit in der Agentur und Entwicklung Ihrer Bedürfnisse können wir neue Geräte oder Zubehörteile integrieren.

Kontaktieren Sie einfach Ihre Agentur um Ihren Vertrag anzupassen und ein aktualisiertes Angebot zu erhalten.

Welche Verbote gelten für die Nutzung des Materials?

Die Nutzung muss strikt den im Vertrag vorgesehenen Aktivitäten entsprechen.

Jede Nutzung zu anderen Zwecken (Personentransport, Überquerung nicht autorisierter Zonen, vom Hersteller nicht vorgesehene Aufgaben usw.) ist strengstens untersagt. Es ist auch verboten, das Gerät von einem nicht autorisierten Dritten ändern, zerlegen oder reparieren zu lassen.

Bei Nichteinhaltung decken Garantie und Versicherung keine Schäden mehr ab.

Kann ein Dritter (Mitarbeiter, Subunternehmer) im meinem Namen Material mieten?

Ja, das ist möglich. Allerdings muss die Person, die das Material abholt, ausdrücklich vom Vertragsinhaber autorisiert sein. Ein Ausweis und gegebenenfalls ein Autorisierungsdokument (Auftragsbestätigung, Mandat usw.) können angefordert werden, um die Bereitstellung des Materials zu bestätigen.

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